Verhaltenstherapie, Freiburg

 

Behandlungsablauf

Antragstellung

Wenn die Beziehung zwischen Patient und Therapeut am Ende der Probatorischen Phase (nach den Versuchssitzungen) stimmig ist, muss der Patient zusammen mit seiner Psychotherapeutin einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Es kann dann mehrere Wochen dauern, bis die Therapie von der Krankenkasse genehmigt ist.

 

Sowohl der gesetzlich Versicherte als auch der Therapeut erhalten nach Genehmigung der Psychotherapie eine Bestätigung von der Krankenkasse.

 

Privat und/oder über die Beihilfe Versicherte erhalten nach Genehmigung der Psychotherapie ebenfalls eine Bestätigung, welche der Psychotherapeut aber nicht erhält. Daher bitte ich Sie, mir eine Kopie der Genehmigung so früh wie möglich zukommen zu lassen.

 

Erst nach der Genehmigung können die Kosten für die Psychotherapie von Ihrer Versicherung übernommen werden. In dringenden Fällen können Sie aber auch in der Zwischenzeit einige Gesprächstermine erhalten.

 

Sind die genehmigten Sitzungen nach einiger Zeit aufgebraucht und kommen Psychotherapeut / Psychotherapeutin und Patient zu dem Schluss, dass weitere Sitzungen benötigt werden, gibt es die Möglichkeit, einen Fortführungsantrag bei der Krankenversicherung zu stellen. Maximal werden in der Verhaltenstherapie 80 Stunden genehmigt. Falls Sie in den letzten zwei Jahren eine ambulante Psychotherapie auf Kosten Ihrer Krankenkasse in Anspruch genommen haben, besteht in der Regel eine Wartefrist von zwei Jahren bis zur Bewilligung einer neuen ambulanten Psychotherapie. In besonders begründeten Ausnahmen kann die Wartefrist verkürzt werden.

 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Grundsätzlich gilt: Alle Diagnosen, die im Internationalen Klassifikationssystem der Diagnosen, dem ICD – 10, insbesondere im Kapitel " F" aufgeführt werden, können Gegenstand einer psychotherapeutischen Behandlung sein. Dazu gehören unter anderem Schizophrenien, Depressionen, Ängste und Anpassungsstörungen, Zwangserkrankungen, Schmerzerkrankungen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Entwicklungsstörungen, Traumata oder Suchterkrankungen.

 

Die Behandlung dieser Erkrankungen wird von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Anerkannte Psychotherapie-Verfahren sind bei allen Krankenkassen die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und auch die analytische Psychotherapie.

 

Die Kosten einer bewilligten Therapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse voll übernommen. Eine Zuzahlung ist für den Patienten nicht vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte.

 

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Sie entspricht derjenigen der gesetzlichen Krankenkassen. Auch hier muss vorab ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Privatversicherten wird empfohlen, das Antragsverfahren zur Kostenübernahme mit ihrer Versicherung vor Beginn der Behandlung abzuklären, denn die Frage der Kostenübernahme hängt von Ihren individuellen Versicherungsbedingungen ab, d.h. auch vom im Einzelfall vereinbarten Tarif.

Psychotherapeutische
Praxis in Freiburg:

Dipl.-Psych.
Gabriele Kuhn

Stadtstr. 28
79104 Freiburg
Tel. 0761–28557912
Psychotherapeutische Praxis Kuhn in Freiburg von Diplom-Psychologin Gabriele Kuhn E-Mail: Psychotherapeutische Praxis Kuhn in Freiburg von Diplom-Psychologin Gabriele Kuhn
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